Wenn Sie eine Projektfinanzierung beantragen möchten, besuchen Sie bitte unsere Website und füllen Sie für jedes Projekt separat das Finanzierungsantragsformular aus und senden Sie es an uns zurück.
Die Mindestprojektkreditsumme pro Projekt beträgt 8,0 Millionen US-Dollar. Es gibt keine Obergrenze für die Höhe des zu beantragenden Projektkredits.
Bitte lesen Sie den Inhalt unserer Webseite www.vitalagroup.com sehr sorgfältig durch.
Wir halten uns außerdem an folgende Bestimmungen:
- der US-amerikanische Investment Advisory Act von 1940
- der Foreign Corrupt Practices Act (FCPA)
- der Sarbanes-Oxley Act 2002
- US-amerikanische Geldwäschebestimmungen gemäß den US-Bankvorschriften
- das Gesetz über Finanzdienstleistungen und Märkte (FSMA) 2012
- der Dodd-Frank Act 2010 (Wall Street Reform & Consumer Protection Act)
- das Gesetz über Investitionen und Unternehmen 2014
- die Datenschutz-Grundverordnung 2018 (DSGVO – EU)
- Die Rechtsträgerkennung (LEI/ MiFID II)
- Die Geldwäsche-, Terrorismusfinanzierungs- und Geldtransferverordnung 2017
Wir möchten die Gelegenheit nutzen, um zu erläutern, wie die Projektfinanzierung über die Vitala-Unternehmensgruppe in der Praxis funktioniert.
Unternehmensstatus der Vitala-Gruppe
Die „Vitala Group“ ist ein Handelsname und keine juristische Person. Unter diesem Namen betreibt sie zahlreiche eigenständige Vitala-Group-Unternehmen, die alle in verschiedenen Ländern rechtlich eingetragen und geführt werden.
Nur im britischen Handelsregister eingetragene Unternehmen der Vitala-Gruppe werden im britischen Handelsregister (Companies House) angezeigt. Unternehmen der Vitala-Gruppe mit Sitz außerhalb Großbritanniens erscheinen nicht bei einer Internetsuche in Großbritannien.
- Kein Unternehmen der Vitala Group hat jemals Insolvenz angemeldet, wurde gerichtlich belangt oder es wurden jemals Pfandrechte gegen es eingetragen.
Da wir derzeit monatlich etwa 500 bis 600 Projektfinanzierungsanträge erhalten, können wir nicht jeden Antrag mit einem potenziellen Projektentwickler telefonisch oder in separaten Gesprächen besprechen, bevor ein Besuch vor Ort vereinbart wurde.
Stattdessen arbeiten wir mit einem bewährten Verfahren zur Bewertung von Projekten, das sich in den letzten über 43 Jahren auf den internationalen Investitionsmärkten bewährt hat.
Ohne vertragliche Vereinbarungen können wir leider keine ausführliche Kommunikation mit einem Antragsteller bezüglich Anfragen führen, die nicht direkt mit einem bestimmten Finanzierungsantrag zusammenhängen, und wir sind auch nicht in der Lage, Anfragen ungewöhnlicher Art zu beantworten, wie zum Beispiel:
1) Wir konnten die Vitala Unternehmensgruppe im Internet nicht finden.
2) Wir haben eine der Niederlassungen der Vitala Group angerufen, aber es meldete sich nur ein Anrufbeantworter.
3) Können wir Sie über Skype kontaktieren?
4) Wie viele Mitarbeiter sind für die Vitala-Unternehmensgruppe beschäftigt?
5) Wir haben einige Ihrer früheren Projektentwickler kontaktiert, aber sie haben nicht geantwortet.
6) Wir haben uns online auf Stellenangebote bei Ihnen beworben. Wir haben Gebühren für Bearbeitung und sonstige Kosten entrichtet, aber keine weitere Rückmeldung erhalten.
7) Können wir uns auf einen Kaffee treffen, um über unser Projekt zu sprechen oder es zu erläutern?
8) Wir konnten Ihr Büro in London, Großbritannien, nicht finden.
Wir schalten keine Stellenanzeigen auf unserer Website, sind uns aber bewusst, dass unser Name für gefälschte Stellenangebote missbraucht wird.
Sie werden vielleicht bemerken, dass wir in der Vergangenheit noch nie an Projekten beteiligt waren, die unrentabel oder nicht durchführbar waren.
Wir bewerben unsere Dienstleistungen nur selten weltweit.
Die erste Bearbeitung eines Projektfinanzierungsantrags durch unsere Abteilung Global Finance & Investments dauert maximal 3 bis 5 Werktage (aufgrund zahlreicher Sicherheitsüberprüfungen).
Diese Sicherheitsüberprüfungen umfassen:
PROJEKTANTRAGSVERFAHREN
Anträge auf Projektfinanzierung, die nicht vollständig genehmigt sind oder deren Darlehenswert unter 8,0 Millionen US-Dollar pro Projekt liegt, können nicht bearbeitet werden.
Anträge, die aus den genannten Gründen von uns nicht angenommen werden, werden dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt.
Projektkredite sind keine garantierten Investitionen.
Sobald ein Projektfinanzierungsantrag von uns zur Weiterbearbeitung freigegeben wurde, verläuft der Prozess wie folgt:
1) Für jeden einzelnen Projektantrag erhält der Auftraggeber ein Standardschreiben, in dem die ersten Schritte, der Zeitplan und die bevorstehenden Baustellenbesuche erläutert werden; ein Termin für den ersten Baustellenbesuch (Projektinspektion) wird festgelegt.
2) Der Antragsteller muss den Standort besichtigen und das Eigentum an Grundstück/Projekt nachweisen (rechtliche Sorgfaltspflicht).
3) Wir müssen den Kunden vor Ort treffen und uns das Gelände ansehen (eine gesetzliche Voraussetzung), es müssen Fotos vom Gelände angefertigt werden, und es muss sichergestellt werden, dass der Kunde in seiner lokalen Gemeinschaft bekannt ist.
4) Unser Standard-Bewerbungsschreiben sieht vor, dass jeder neue potenzielle Kunde die Kosten für Business-Class-Flüge und damit verbundene Ausgaben für einen Vor-Ort-Besuch im Voraus bezahlt. Diese Kosten werden bei Vertragsabschluss mit uns erstattet . Sobald der Kunde die Termine vereinbart hat, erhält er eine detaillierte schriftliche Tagesordnung für den Vor-Ort-Besuch.
a) Es wird ihnen empfohlen, eine Vertraulichkeits-/Geheimhaltungs-/Nichtumgehungsvereinbarung zu unterzeichnen, um vor allem ihre Interessen in dieser frühen Phase zu schützen.
b) Die oben genannten Anforderungen stellen sicher, dass der Kunde tatsächlich an ein konkretes Projekt glaubt und nicht nur träumt oder spekuliert. Wir hingegen prüfen im Vorfeld, ob sich ein Projekt lohnt, da wir weder unsere Zeit noch das Geld und die Zeit des Kunden verschwenden möchten.
c) Wir gestatten es nicht, dass mehrere Geldgeber die Kosten für einen Business-Class-Flug oder damit verbundene lokale Ausgaben für zahlreiche Projekte teilen; jeder Projektantragsteller ist separat für die Zahlung der anfallenden Business-Class-Flugkosten verantwortlich.
Für unsere Beratungszeit im Rahmen solcher Vor-Ort-Besuche berechnen wir keine Gebühren. Im Falle des Abschlusses einer Finanzierungsvereinbarung (unserer Provisionsvereinbarung) und eines Darlehensvertrags erstatten wir sämtliche Kosten für die Vor-Ort-Besuche, einschließlich aller im Voraus bezahlten Flugkosten.
Wir führen keine Ortsbesichtigung durch, solange nicht alle wirtschaftlichen, finanziellen, politischen und logistischen Indikatoren positiv sind und unseren Anforderungen entsprechen. Dies dient der Sicherstellung der finanziellen Unabhängigkeit und beugt dem Verdacht auf Vorauszahlungskosten vor.
5) Der erste Projektstandortbesuch durch mindestens einen unserer leitenden Angestellten ist aus rechtlichen Gründen weiterhin obligatorisch und dient folgenden Zwecken:
a. Treffen Sie den Auftraggeber und seine Partner/sein Managementteam und überprüfen Sie die Richtigkeit der vorgeschlagenen Projektideen vor Ort (gesetzliche Vorgabe). Virtuelle Architekturbesichtigungen über das Internet können diesen ersten Besuch vor Ort nicht ersetzen.
b. Besichtigung des Geländes und seiner Umgebung zusammen mit dem Kunden (gesetzliche Vorgabe).
c. Treffen mit lokalen Beamten, um festzustellen, inwieweit dieses Projekt in der Region bekannt ist und begrüßt wird.
d. Sehen Sie sich alle Pläne/Studien/Dokumente/Zeichnungen/Tests/Vermessungen an, soweit diese fertiggestellt und verfügbar sind, und erkundigen Sie sich nach den lokal geltenden Planungs- und Baugesetzen.
e. Alle zukünftigen Verfahren/Zeitpläne/Anforderungen mit dem Kunden abstimmen und bei der Ermittlung der zukünftigen Entwicklungskosten und Zeitfragen behilflich sein.
6) Der Kunde trägt die Kosten für ein oder zwei Business-Class-Flugtickets sowie die Kosten für den Vor-Ort-Besuch. Diese Kosten decken die Reisekosten für ein oder zwei unserer Führungskräfte ab. Es handelt sich hierbei nicht um Vorauszahlungen, sondern um Sicherheitskosten, die vollständig erstattet werden , sobald wir im Anschluss eine vertragliche Beziehung eingehen. Wir tragen weiterhin die Verantwortung für unsere Verwaltungs- und Recherchekosten sowie den Zeitaufwand unserer Führungskräfte beim Vor-Ort-Besuch und gehen dabei allein auf unser Risiko ein.
a) Unsere Führungskräfte fliegen nicht in der Economy Class, und wir akzeptieren auch keine Hotel-/Flug-Pauschalangebote von Kreditantragstellern.
b) Sobald der Flugpreis in der Business Class für ein einzelnes Projekt im Voraus bezahlt wurde, stellen wir eine schriftliche Tagesordnung für das Vor-Ort-Besuchstreffen sowie unser Unternehmensinformationspaket mit ausgewählten schriftlichen Kundenreferenzen und anderem relevanten Material zur Verfügung.
c) Gemäß den aktuellen IATA-Bestimmungen ist die Annahme von im Voraus bezahlten Flugtickets aus dem Ausland nicht möglich, da ein Passagier nach den IATA-Bestimmungen für Fluggesellschaften nicht mit einem Ticket reisen darf, das nicht ursprünglich an seinem Wohnsitz ausgestellt wurde und zu dem er zurückkehren muss.
Unser internationaler Krankenversicherer hat uns außerdem mitgeteilt, dass jeglicher Versicherungsschutz erlischt, wenn ein Passagier mit einem Ticket reist, das von einer Fluggesellschaft ausgestellt wurde, die nicht der IATA angehört. Dies verstößt gegen die Reiseversicherungsbestimmungen, da das Ticket nicht am Wohnsitz des Passagiers ausgestellt wurde.
Wir würden als Erste im Voraus bezahlte und/oder im Voraus gebuchte Flugtickets von Kunden akzeptieren, da diese natürlich im Herkunftsland viel günstiger zu bekommen sind.
Leider sichern Fluggesellschaften ihre Preispolitik ab, indem sie uns zwingen, Tickets ab unserem Wohnsitz zu kaufen. Diese Tarife werden als „ öffentliche Tarife “ bezeichnet und sind folglich teurer als die Flugtarife ab dem Wohnort des Kunden.
Angesichts der weltweiten Terrorbedrohungen haben viele Fluggesellschaften zudem entschieden, dass Flugtickets nur im Wohnsitzland des Passagiers ausgestellt werden dürfen, und viele Länder haben entsprechende Terrorismusgesetze erlassen.
Aufgrund all dieser Faktoren und der Terrorismusgefahr sahen wir uns gezwungen, weltweit strenge Verfahren für den Kauf von Flugtickets für Besichtigungen einzuführen, und wir bitten Sie, diese Verfahren zu befolgen, um die Organisation der geplanten Besichtigung zu erleichtern.
Unser Rechtsteam hat uns mitgeteilt, dass der Kranken-, Reise- und Lebensversicherungsschutz für unsere Führungskräfte nicht für Reisen gilt, deren Tickets von Dritten organisiert wurden.
Vor einigen Jahren erhielt auch einer unserer Führungskräfte ein solches Ticket und durfte nicht an Bord des Flugzeugs gehen – sein Ticket wurde als ungültig angesehen.
d) Die Kosten für im Voraus bezahlte Flugtickets werden stets an eines unserer Unternehmen der Vitala-Gruppe entrichtet. In einigen Ländern gelten jedoch Beschränkungen, die vorschreiben, dass der Flugpreis auf das Bankkonto des Reisenden überwiesen werden muss.
Wir informieren Sie automatisch darüber, welche Option für Sie in Frage kommt, wenn wir Ihnen unser Schreiben zum Besichtigungstermin zusenden.
7) Viele allgemeine Projektfragen können erst nach unserem persönlichen Treffen vor Ort beantwortet werden. Von diesem Verfahren können wir nicht abweichen.
8) Nach Abschluss eines Vor-Ort-Besuchs stellen wir Ihnen kostenlos einen schriftlichen Beobachtungsbericht aus, in dem wir alle unsere Ergebnisse zusammenfassen und das weitere Vorgehen aufzeigen, einschließlich eines Projektzeitplans, der die erforderliche Dauer des Kreditprozesses angibt.
9) Wir sind jederzeit bereit, über Ländervertretungen/Agenturen durch Einzelpersonen zu sprechen; dies kann jedoch erst nach einem Besuch vor Ort und einem persönlichen Gespräch erfolgen. (Siehe dazu die Punkte 19, 20, 21, 38 und 39 unten).
10) Wir erheben keine Vorauszahlungen oder versteckten Gebühren , außer einer Erfolgsprovision von 5 % auf alle Gelder, die ein Kunde über uns annimmt/in Anspruch nimmt.
Die Erfolgsgebühr von 5 % wird erst fällig, wenn ein Kunde einen Kredit annimmt, diesen physisch erhalten und eine Finanzierungsvereinbarung sowie einen Kreditvertrag unterzeichnet hat. Sie wird entweder direkt vom Konto abgebucht oder separat vom Kunden bezahlt.
Die 5%ige Erfolgsgebühr ist im Projektkredit enthalten.
Es werden keine Teilzahlungen auf Provisionsbasis geleistet.
Wenn der Kunde den Kredit nicht annimmt, haben WIR KEINE WEITEREN ANSPRÜCHE .
Wir arbeiten ausschließlich auf Erfolgsbasis; Beratungsgebühren für Projektfinanzierungen erheben wir ebenfalls nicht.
Hier finden Sie Antworten auf einige weitere, damit zusammenhängende Fragen:
1) Wie lange sind die einzelnen Unternehmen der Vitala-Gruppe bereits am Markt?
Seit 1983.
2) Finanziert die Vitala-Gruppe auch andere Branchen als Tourismus, Freizeit und Unterhaltung?
JA , alle Branchen, vorbehaltlich der Prüfung des eingereichten individuellen Finanzierungsantrags.
Wir bieten auch Dienstleistungen im Bereich kommerzieller Fusionen und Übernahmen an.
3) Welche Projektbranchen/-sektoren berücksichtigt die Vitala Group NICHT für eine Finanzierung?
i. Projekte, die sich bereits teilweise oder vollständig im Bau befinden und bei denen bereits mehr als 60 % der Bauzeit abgeschlossen sind.
ii. Nur Grundstückserwerb und/oder Immobilienkäufe – ES SEI DENN, die Projektentwicklung beträgt mindestens 30 % des gesamten Investitionswerts.
iii. Geplanter Verkauf oder Erwerb von Immobilienvermögen
iv. Privatkredite
v. Überbrückungskredite
vi. Schulden-/Pfandrechtsbereinigungen/Gerichtsvergleiche
vii. Erwerb von Aktien/Anleihen/Optionsscheinen
viii. Aufkäufe/Einkäufe und/oder Beteiligungen des Partners
ix. Angel-Investments/Fonds
x. Finanzspritzen/Finanzierungsrückstellungen
xi. Rohstoff-/Öl-/Derivatehandel
xii. Joint-Venture-Kapitalisierung/ Fonds für Partnerschaften
xiii. Sanierung bestehender Projekte oder Projektrenovierungen, sofern der Renovierungswert weniger als 40 % des Gesamtprojektwerts beträgt.
xiv. Projekte mit Pachtverträgen von weniger als 25 Jahren Laufzeit.
xv. Beteiligungen an Fusionen/Darlehen
xvi. „Unethische“ Projektvorschläge
xvii. Direkte Darlehen an staatliche Institutionen
xviii. Projekte, die Treuhandzahlungen erfordern
xix. Kosten für die Umsiedlung der Bewohner an einen anderen Standort
xx. Bereitstellung von Finanzsicherheitsdokumenten/Bürgschaften/Garantien
xxi. Spiel-/Glücksspielbetriebe
xxii. Illegale Drogen/Narkotika jeglicher Art – einschließlich lizenziertem medizinischem Marihuana/Cannabis
xxiii. Währungsswaps/ Währungshandel
xxiv. Anträge auf Immobilienhypotheken
xxv. Bankgarantien von Kunden/Bauträgern/staatlichen Institutionen
xxvi. Wohltätigkeitsanträge
xxvii. Franchiseanträge
xxviii. Die Ausstellung von Projekt-Term Sheets, bevor ein Darlehensvertrag von uns ausgestellt wird.
Wir befassen uns nicht mit:
a) Einladungen zu Ausschreibungen oder Wettbewerben jeglicher Art
b) Einladungen zu Joint Ventures
c) Ausschreibungsanfragen (RFP)
d) Informationsanfragen (RFI)
e) Anfragen zur Interessenbekundung (RFEI)
f) Finanzierungsbeteiligung an öffentlich-privaten Partnerschaften (ÖPP)
g) Werbung für Stellenangebote/Waren oder Dienstleistungen
h) Projektangebote/ Baukostenschätzungen/ Mengenermittlungen
i) Staatliche oder staatlich geförderte Projekte (wir setzen voraus, dass der Projektentwickler eine rechtlich eingetragene Gesellschaft ist)
j) Bankgarantien
k) Finanzielle Beiträge islamischer Banken
l) Anträge für islamische Finanzprojekte
m) Schuldscheine/ vordatierte Schecks/ Anleihen
n) Projektfinanzierungsanträge von Einzelpersonen
o) Projektvorschläge, die gegen die guten Sitten verstoßen und nicht den allgemeinen religiösen und sozialen Gepflogenheiten entsprechen
p) Kryptowährungen oder Bitcoin-Transaktionen
4) Die Zinssätze können erst kurz vor Abschluss eines Darlehensvertrags festgelegt werden. Zukünftige Zinsberechnungen werden von der Weltbank und dem Internationalen Währungsfonds regelmäßig prognostiziert und festgelegt.
5) Können Sie eine Schätzung der Projektentwicklungskosten abgeben, die einem Antragsteller vor Erhalt der Projektfinanzierung entstehen werden?
NEIN. Wir können Sie nur zu den Kosten der Due-Diligence-Prüfung und anderen Projektfinanzierungskosten beraten, die vom Antragsteller als Teil seines zukünftigen Vermögens zu tragen sind, sobald eine Ortsbesichtigung stattgefunden hat .
6) Wie hoch sind die Kosten für die Sicherheiten? Es ist nahezu unmöglich, Art und Höhe der erforderlichen Kreditsicherheiten vorherzusagen, bevor das Projekt anhand internationaler Machbarkeitsstudien bewertet wurde. In der Regel dienen die Projektanlagen selbst als Hauptsicherheiten, z. B. Grundstücke, Maschinen und andere Sachanlagen.
Bei Konsortialfinanzierungen verlangen wir keine Sicherheiten in Form von Handelswaren und/oder persönlichen Bürgschaften.
7) Welche Sicherheiten müssen Sie den Kreditgebern stellen? Üblicherweise sichern wir uns für die Dauer der Kreditlaufzeit die Grundstücksurkunden oder langfristigen Mietverträge sowie eine erstrangige Grundschuld an allen anderen Vermögenswerten. Persönliche Finanzbürgschaften von Bauträgern sind nicht erforderlich.
8) Falls wir bereits bestehende Kredite haben, wie wird Vitala damit umgehen?
Wir kaufen üblicherweise alle bestehenden Kredite auf, da alle unsere Kreditgeber von uns verlangen, dass wir eine erstrangige Sicherungsposition an allen Vermögenswerten und ausstehenden Krediten halten.
Wir eröffnen oder verwalten keine Treuhandkonten im Rahmen einer Kredittransaktion.
Partnerschaften oder die gemeinsame Nutzung von Krediten mit Dritten können wir nicht akzeptieren .
9) Die Dauer der Projektfinanzierung durch uns hängt von vielen Faktoren ab, unter anderem:
a. Die Verfügbarkeit international anerkannter Machbarkeitsstudien, wie sie uns beim Vor-Ort-Besuch erläutert/besprochen wurde,
b. Der physische Zustand des vorgeschlagenen Projektstandorts
c. Ob Anwohner oder Hausbesetzer vom Projektgelände geräumt oder umgesiedelt werden müssen.
d. Ob es in der Vergangenheit auf dem Projektgelände zu Überschwemmungen gekommen ist.
e. Ob der gewählte Projektstandort in der Vergangenheit seismische Ausbrüche aufwies
f. Ob sich der gewählte Projektstandort in einem ökologisch geschützten Gebiet befindet und/oder behördliche Umweltzertifikate erfordert
g. Die Tiefe der „politischen“ Verbindungen des Projektentwicklers zu den örtlichen Planungsbehörden
h. Der Schwierigkeitsgrad eines bestimmten Projekts, d. h. mehr Komponenten bedeuten mehr Überlegungen und Recherchen = mehr Zeitaufwand
i. Die Frist, die die Zentralbank Ihres Landes benötigt, um eingehende ausländische Gelder (verschiedene Schecks auf illegale Geldquellen, Gelder aus der Mafia, Gelder aus Drogen- oder Kriminalitätsgeschäften, Geldwäsche usw.) zu erhalten, zu verrechnen und/oder zu registrieren.
Darüber hinaus gibt es noch einige andere Aspekte, die wir jedoch nicht als besonders zeitaufwändig einstufen.
Wir können daher keine zeitliche Richtlinie abgeben, solange wir den Standort nicht persönlich besichtigt haben. Dies ist einer der Hauptgründe, warum der Planungszeitraum für die Projektfinanzierung festgelegt werden muss.
j. Die genaue Dauer der Bearbeitungszeit für einen Kredit hängt von folgenden Faktoren ab:
i. Die Art der Branche, die Darlehenshöhe und das Land, das das Darlehen erhält.
ii. Art und Umfang der uns zur Verfügung stehenden Projektstandortinformationen
iii. Ob ein Darlehen als „einmaliges“ Darlehen oder in „Phasen“ gewährt werden soll
iv. Die Verfügbarkeit der erforderlichen Entwickler-Machbarkeitsstudien und der zugehörigen Dokumentation
v. Der für unsere rechtliche Due-Diligence-Prüfung der Geschäftsleitung des Kreditnehmers erforderliche Zeitraum.
vi. Die Geschwindigkeit der Registrierung/Genehmigung eingehender Gelder durch die Zentralbank/Nationalbank.
10) Ist die Projektfinanzierung garantiert? NEIN.
Projekte sind immer risikoreiche finanzielle Unternehmungen und es gibt viele Risiken, die ein Projektentwickler nicht abdecken kann, wie höhere Gewalt, Staatsstreiche, Tsunamis und dergleichen.
Die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Projekt finanziert wird, hängt von der Gründlichkeit und Detailgenauigkeit aller vorhandenen oder noch zu erstellenden Machbarkeitsstudien ab.
Das Format muss den Standards internationaler Berufsverbände sowie der Weltbank, der Welthandelsorganisation, der Europäischen Zentralbank und des Internationalen Währungsfonds entsprechen.
Seit Beginn unserer globalen Geschäftstätigkeit im Jahr 1983 sind jedoch nur Projekte gescheitert, die auf höhere Gewalt, unerwartete seismische Ereignisse, falsche Darstellungen, das Verschweigen betrügerischer Aktivitäten von Investoren, Täuschung oder Ähnliches zurückzuführen sind.
11) Stellen Sie ein zertifiziertes Komfortschreiben (Certified Letter of Comfort, CLOC) oder eine zertifizierte Absichtserklärung (Certified Letter of Intent, CLOI) zur Verfügung?
JA . Nachdem der erste Vor-Ort-Termin stattgefunden hat und Ihr Projekt für die Kreditprüfung angenommen wurde.
a. Wir stellen keine CLOC oder zertifizierte LOI im Voraus aus, es sei denn, ein erster Projektbesuch hat stattgefunden.
b. Wir können keine zertifizierte Absichtserklärung (LOI) oder Baugenehmigung (CLOC) für Projekte ausstellen, die wir nicht besichtigt haben und für die uns lediglich schriftliche Informationen vorliegen, die durch einen Vor-Ort-Besuch überprüft werden müssen. Dies ist einer der Hauptgründe für den geplanten Vor-Ort-Besuch.
c. Bitte beachten Sie, dass wir gezwungen sind, mit internationalen Kriminellen und Betrügern zusammenzuarbeiten, die sich als unsere Vertreter ausgeben, um an Geld zu gelangen. Zu diesem Zweck fälschen sie bestehende, echte CLOC- oder CLOI-Dokumente. Bitte kontaktieren Sie uns daher immer zuerst unter: info@vitalagroup.com .
12) Kann die Vitala Group Unterstützungsschreiben der Regierung vorlegen?
NEIN , zu keinem Zeitpunkt.
13) Hinsichtlich des „Finanzierungsnachweises“ für einen konkreten Projektantrag (dies ist diejenige, die einer Garantiezusage am nächsten kommt) ist Folgendes erforderlich:
a. Wir müssen einen Projektstandortbesuch durchgeführt haben.
b. Nach dem Besuch der Projektbaustelle muss von uns ein schriftlicher Beobachtungsbericht ausgestellt worden sein.
c. Eine zertifizierte Absichtserklärung wurde ausgestellt.
14) Rechtsträgerkennung – Vereinigtes Königreich (LEI)
Am 3. Januar 2018 wurde die britische Gesetzgebung für Wertpapierfirmen geändert und trat in Kraft (MiFID II). Die LEI-Verordnung gilt für Wertpapierfirmen, Kreditinstitute, Betreiber von Handelsplätzen und britische Niederlassungen von Wertpapierfirmen aus Drittländern .
Zweck dieses Hinweises ist es, darauf hinzuweisen, dass die Geschäftstätigkeiten der Vitala-Gruppe, insbesondere im Zusammenhang mit der Suche nach und der Vermittlung von Krediten, nicht zur Registrierung eines Legal Entity Identifier – UK (LEI) berechtigen.
15) Benötigen/Akzeptieren Sie staatliche oder Bankgarantien?
NEIN , wir benötigen oder akzeptieren keine staatlichen Garantien, da wir keine Kredite an staatliche Institutionen vergeben, sondern ausschließlich an gewerbliche/institutionelle Investoren/Projektentwickler.
16) Kann die Vitala Group individuelle Projektkreditbedingungen oder Term Sheets im Voraus zur Verfügung stellen?
Wir können keine konkreten Informationen zu den Geschäftsbedingungen bereitstellen, da wir:
a. Ich habe keine überprüfbaren Informationen zu meinem Projekt vorliegen.
b. Ich habe Sie oder einen Ihrer Investoren/Manager noch nicht getroffen.
c. Die Projektstandorte wurden nicht besucht und überprüft.
d. Wir haben die von Ihnen zu erbringenden Leistungen (gesetzliche Sorgfaltspflichten) nicht geprüft und Sie nicht darüber informiert.
e. Wir konnten keine kommerziellen Referenzen für Ihr Projekt einholen.
f. Sie sind sich der potenziellen Rentabilität/des Cashflows des vorgeschlagenen Projekts nicht bewusst.
g. Die endgültige Höhe des Projektdarlehens steht noch nicht fest.
h. Die Laufzeit des Projektdarlehens ist noch nicht festgelegt.
Wir stellen keine Term Sheets, sondern schriftliche Darlehensverträge aus.
17) Welche weiteren Kosten fallen an und müssen in der Anfangsphase gedeckt werden? Der Projektentwickler muss alle Kosten tragen, um das Projekt zur Finanzierung vorzulegen. Dies umfasst den Grundstückserwerb, grundstücksbezogene Prüfungen, Vermessungen, behördliche Genehmigungen aller Art, alle Kosten für Machbarkeitsstudien, Kosten für Dokumentenübersetzungen usw.
Alle diese Punkte werden beim Ortstermin festgelegt und besprochen (laufende Entwicklungskosten). Jedes Projekt benötigt einen Projektentwickler (eine juristische Person).
Sämtliche Kosten der Entwickler sind Bestandteil des Projektvermögens und werden daher dem Entwickler gutgeschrieben.
18) Können wir Referenzen für frühere Kundenprojekte im Bereich "Finanzierung" vorlegen?
Ja. Diese sind auf unserer Webseite unter „Kundenstimmen“ deutlich sichtbar. Darüber hinaus stellen wir Ihnen gerne schriftliche Referenzen zur Verfügung, sobald ein Besuch vor Ort vereinbart wurde. Diese sind Bestandteil unserer Unternehmensinformationsmappe, die wir Ihnen zusenden.
Manchmal möchten Kunden ihre finanziellen Projektangelegenheiten nicht besprechen oder offenlegen, und da sie stets durch schriftliche Geheimhaltungsvereinbarungen mit uns gebunden sind, die eine mehrere Jahre gelten, müssen wir ihren Wunsch nach Geheimhaltung ihrer Geschäftsangelegenheiten respektieren.
Um dem Datenschutzgesetz im Vereinigten Königreich (und anderen Ländern), der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in der Europäischen Union und verschiedenen Einzelgesetzen zum Urheberrechtsschutz nachzukommen, gestatten wir Folgendes nicht :
- Die Frage der elektronischen Kopien von Vertragsinformationen
- Die Darstellung von Informationen, die von uns oder durch uns im Internet erstellt wurden
- Das Kopieren und/oder Weitergeben von Informationen an die Medien/Presse/Fernsehen ohne unsere vorherige Zustimmung.
- Unbefugte Nutzung von Daten ehemaliger Kunden
Die unberechtigte Veröffentlichung solcher Informationen kann den Projektfinanzierungsprozess gefährden.
Das oben Genannte dient den Interessen unserer Kunden und schützt sensible Daten/Informationen.
Wir stellen Ihnen sehr gerne Details zu früheren Kunden zur Verfügung, sind jedoch aufgrund der geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) daran gehindert, die 2016 in der Europäischen Union (EU) verabschiedet wurde und am 25. Mai 2018 für alle EU-Länder in Kraft trat.
Das Vereinigte Königreich ist 2021 aus der EU ausgetreten (Brexit), hat aber die gleichen DSGVO-Bestimmungen übernommen. Daher sind wir an diese Bestimmungen gebunden.
In Ihrem Fall sind wir aufgrund der DSGVO verpflichtet, die rechtlichen Bestimmungen der „Bedingungen für die Weitergabe an Dritte“ einzuhalten .
Die allgemeine Regel gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) besagt, dass eine Behörde einen in einem Datensatzsystem enthaltenen Datensatz nicht offenlegen darf, „es sei denn, die Personen, auf die sich die Datensätze beziehen, erteilen zuvor ihre schriftliche Einwilligung zur Offenlegung“.
19) Zahlen wir Provisionen an Vermittler für eingeführte Projekte?
JA, das tun wir, projektbezogen, vorbehaltlich des Abschlusses eines Darlehensvertrags und:
a) Der Empfänger ist ein bei uns registrierter Makler oder Vertreter.
b) Wir haben ihnen einen schriftlichen Kommissions-/Vertretungsvertrag ausgestellt.
c) Die Provision wird aus der 5%igen Erfolgsgebühr der Vitala Group gezahlt, nachdem die Darlehensmittel dem Konto des Bauträgers gutgeschrieben wurden.
d) Anträge von Maklern oder Vertretern können unter www.vitalagroup.com gestellt werden.
20) Wer zahlt die Maklerprovision?
WIR TUN DIES, vorbehaltlich individueller Provisionsvereinbarungen, die mit unserer Unternehmensgruppe abgeschlossen wurden.
a) Makler erhalten häufig zusätzlich zur von der Vitala Group zu zahlenden Provision eine separate Vermittlungsgebühr/Provision vom Kunden.
b) Wir gestatten es Maklern, mit dem Kunden eine separate Provisionsvereinbarung abzuschließen, sofern die zusätzliche Provision/Gebühr im Rahmen des finanziellen Rahmens eines Projektkredits akzeptabel ist.
21) Erlauben wir Maklern/Vertretern, eine Vorauszahlung zu verlangen und/oder einen Vertrag mit einem Projektantragsteller zu unterzeichnen, unabhängig davon, ob dies in der Annahme geschieht, dass es einem Projektfinanzierungsantrag hilft/diese unterstützt, oder als Vorstufe zur Vorstellung der Projektfinanzierungsdienstleistungen der Vitala Group?
NEIN, unter keinen Umständen.
22) Können wir uns mit weiteren Fragen an die Vitala Group wenden oder können wir uns vor einem Vor-Ort-Termin treffen?
Alle Fragen werden während des Vor-Ort-Termins beantwortet und geklärt.
Aufgrund der schieren Menge an Anträgen, die wir jederzeit bearbeiten, können wir dies leider nicht berücksichtigen, und es macht keinen Sinn, Gespräche mit Parteien zu führen, die wir noch nicht persönlich kennengelernt haben.
Wir können Angelegenheiten bezüglich Projektanträgen nicht telefonisch, per WhatsApp oder per Skype besprechen, da keine nachweisbare schriftliche Aufzeichnung vorliegt.
23) Können wir die Projektfinanzierungskosten im Voraus mitteilen?
Nein , das können wir nicht , da zu viele Faktoren eine Rolle spielen, die zunächst bei einem Besuch vor Ort geklärt werden müssen. Danach können wir nur eine grobe Einschätzung abgeben.
24) Können wir der Vitala Group vor dem ersten Besuch vor Ort Geschäftspläne/andere entwicklungsbezogene Dokumente zukommen lassen?
Ja, aber diese können vor Ort eingesehen werden; es macht keinen Sinn, Dokumente anzusehen, ohne das Gelände vorher besichtigt und die Entwickler kennengelernt zu haben. Außerdem müssen Fragen beantwortet werden.
Die Projektdokumentation von Entwicklern aus der Vergangenheit, die älter als 12 Monate ist, kann nicht verwendet werden, da sie als veraltet gilt.
25) Kann die Vitala Group die anfänglichen Entwicklungskosten finanzieren, sich daran beteiligen oder diese übernehmen? NEIN .
Aus rechtlichen und ethischen Gründen ist dies nicht möglich, da wir alle Machbarkeitsstudien der Bauträger genehmigen müssen, da dies andernfalls einen rechtlichen Interessenkonflikt darstellen würde. Wir sind unabhängige Gutachter.
26) Kann die Vitala Group die Entwicklerkosten von Anfang an teilen? NEIN .
Aus den oben unter Punkt (25) genannten Gründen ist dies nicht möglich. Dies würde unsere unabhängige Rolle bei der Genehmigung der Projektdokumentation für die Finanzierung beeinträchtigen.
27) Verlangt oder akzeptiert die Vitala Group im Rahmen der Projektfinanzierung Provisionszahlungen von Kreditgebern/Vermittlern/anderen Beteiligten? Nein, unter keinen Umständen.
a. Wir nehmen unter keinen Umständen Anreize/Provisionen von Kreditgebern oder anderen Parteien an, mit Ausnahme unserer 5%igen Erfolgsgebühr.
b. Wir agieren während dieses Zeitraums völlig unabhängig vom Projektantragsteller und den Kreditgebern.
c. Wir sind die ernannten Entscheidungsträger, damit ein Projekt Erfolg hat.
28) Bewirbt die Vitala Group ihre Projektfinanzierungsdienstleistungen? NEIN .
Wir haben kein kommerzielles Bedürfnis, Werbung zu schalten, um zu vermeiden, dass unehrliche Spam-Antragsteller/Vorauszahlungs-Antragsteller und/oder andere dubiose Anbieter anlocken, und um auch die Menge an Spam-E-Mails, die wir täglich erhalten, zu reduzieren/einzuhalten.
29) Beschäftigen Sie sich mit „islamischen“ Finanzen? NEIN ,
30) Sind Sie bei Kreditauskunfteien registriert? NEIN .
Wir geben keine vertraulichen Informationen über die Unternehmen der Vitala-Gruppe an Dritte weiter. Dadurch verringern wir das Risiko von Betrug, Scams und Spam-E-Mails.
31) Welche Beleihungsauslaufquoten sind erforderlich?
Die gängigsten Aufteilungen sind: 80:20, 70:30, 60:40, aber oft kann auch eine 100%ige Projektfinanzierung bereitgestellt werden, abhängig von der Art des Projekts, der Branche und den Risikobewertungskriterien.
32) Bieten Sie „Non-Recourse-Finanzierung“ an? NEIN .
Bei unseren Darlehen handelt es sich um Finanzierungen, und unsere Darlehensgeber haben nur Anspruch auf Darlehensrückzahlungen aus den Gewinnen des Projekts, nicht aus anderen, nicht damit zusammenhängenden Vermögenswerten des Darlehensnehmers.
33) Beteiligt die Vitala-Gruppe andere Parteien an der Projektfinanzierung? Nein . Wir bilden ausschließlich Kreditkonsortien.
Andernfalls wäre dies unethisch und würde unseren Status als unabhängige Gutachter beeinträchtigen.
Ausschließlich der Kunde hat das Recht, unsere vorgeschlagenen Kredit-/Darlehenspartnerschaften oder -geschäfte anzunehmen oder abzulehnen.
34) Wie stellt die Vitala Group Projektfinanzierungen für Antragsteller bereit?
a. Wir genehmigen die gesamte Projektdokumentation und wählen anschließend die Teilnehmer/Mitglieder des Kreditkonsortiums aus und bilden das Kreditkonsortium.
b. Die Konsortien setzen sich aus verschiedenen Unternehmen und privaten Investoren zusammen. Die Konsortien können erst nach Abschluss aller Machbarkeitsstudien und der Erfüllung der architektonischen Anforderungen, d. h. nach der ersten Ortsbesichtigung, gebildet werden.
c. Anschließend unterbreiten wir den Kunden/Antragstellern zahlreiche Kreditoptionen.
d. In vielen Fällen werden wir vom Kreditsyndikat mit der Überwachung der Kreditentwicklungsphasen beauftragt und anschließend als Kreditsachbearbeiter eingesetzt.
e. Wir müssen unwiderrufliche Finanzgarantien an die Kreditkonsortien ausstellen, um sicherzustellen, dass alle von uns zu genehmigenden Dokumente den Standards der Weltbank, der Welthandelsorganisation und des Internationalen Währungsfonds entsprechen.
f. Projektkredite werden stets in der Landeswährung und nicht in Fremdwährung vergeben. Die Rückführung der Kredite erfolgt ebenfalls in der Landeswährung.
35) Tritt die Vitala Group als direkter Kreditgeber auf?
NEIN.
a. Die Vitala Group ist auf die Bildung von Kreditsyndikaten spezialisiert, um die finanziellen Kreditrisiken für einzelne Parteien durch die Einbindung vieler einzelner Kreditgeber zu reduzieren.
b. Nach Genehmigung aller Machbarkeitsstudien durch die Vitala-Gruppe für das Kreditsyndikat können Unternehmen der Vitala-Gruppe im Namen des Kreditsyndikats als „Kreditverwalter“ eingesetzt werden.
c. Die Vitala Group agiert niemals ausschließlich als direkter Kreditgeber.
36) Welchem Rechtsrahmen unterliegt die Projektfinanzierung?
a. Bei Einreichung von Kreditanträgen an den Kunden müssen die Kreditantragsteller, Makler und Finanzintermediäre darauf hingewiesen werden, dass die Vitala Group nach der ersten Kontaktaufnahme direkten Kontakt zu den am Projektfinanzierungsprozess Beteiligten (Projektentwicklern) benötigt.
b. Diese Anforderung ist zwingend erforderlich, um Folgendes zu erfüllen:
- der US-amerikanische Investment Advisory Act von 1940
- der Foreign Corrupt Practices Act (FCPA)
- der Sarbanes-Oxley Act 2002
- US-amerikanische Geldwäschebestimmungen gemäß den US-Bankvorschriften
- der Dodd-Frank Act 2010 (Wall Street Reform & Consumer Protection Act)
- das Gesetz über Investitionen und Unternehmen 2014
- die Datenschutz-Grundverordnung 2018 (DSGVO – EU)
- die Rechtsträgerkennung (LEI/ MiFID II)
- das britische Gesetz über Finanzdienstleistungen und Märkte (Financial Services and Markets Act, FSMA) 2012
- die Geldwäsche-, Terrorismusfinanzierungs- und Geldtransferverordnung 2017
und andere damit zusammenhängende Gesetze, die jeweils in Kraft sind.
Wir haben keinen Antrag auf Zulassung als Geldverleiher oder Geldhändler gestellt und sind daher nicht verpflichtet, uns bei der Financial Conduct Authority (FCA) im Vereinigten Königreich oder einer anderen geografischen Gerichtsbarkeit zu registrieren.
37) Wir vertreten weder Projektantragsteller noch Kreditgeber oder sonstige externe Dritte. Wir sind unabhängig und genehmigen alle Machbarkeitsstudien, um Kredite zu beschaffen und Konsortialfinanzierungen zu bilden.
Die Kreditgeberkonsortien verlangen von der Vitala Group die Ausstellung unwiderruflicher Finanzgarantien, um sicherzustellen, dass ihre Genehmigungsfunktion nicht mit den potenziellen Projektergebnissen eines Kunden in Konflikt gerät.
38) Dürfen Makler/Kommissionsagenten/Vertreter von ihren Kunden zusätzliche Gebühren erheben?
JA , zusätzlich zu etwaigen von uns zu erhaltenden Provisionen, vorausgesetzt, ein Kunde stimmt dem vorher zu – aber NUR Provisionsgebühren, keine anderen Gebühren.
Wir gestatten es Maklern, Kommissionären und Vertretern nicht, einem Kunden im Rahmen eines konkreten Projektfinanzierungsantrags Beratungsleistungen jeglicher Art anzubieten. Dies würde einen Interessenkonflikt darstellen.
Wir nehmen während des Projektfinanzierungsprozesses keine Provisionen/Zahlungen und/oder Geschenke an, mit Ausnahme unserer 5%igen Erfolgsgebühr. Es ist uns auch nicht gestattet, mit einem Antragsteller über andere Geschäftsmöglichkeiten zu sprechen, es sei denn, wir legen diese vor dem Kreditabschluss schriftlich offen.
39) Dürfen Makler/Kommissionsagenten/Vermittler die Vitala Unternehmensgruppe vertreten?
Nein. Makler/Vermittler fungieren lediglich als „Einführer“ .
Sie sind weder bei Unternehmen der Vitala-Gruppe angestellt noch von diesen ausgebildet. Sie handeln auf eigene Rechnung und erhalten dafür Provisionen. Wir übernehmen keine Verantwortung für ihre Aussagen oder Erklärungen.
40) Eine weitere häufig gestellte Frage betrifft die zukünftigen Forschungskosten des Projektentwicklers. Diese können erst nach einer Besichtigung des Projektstandorts und dem Abschluss aller erforderlichen Prüfungen ermittelt werden.
41) Kann VITALA auf frühere Machbarkeitsstudien und architektonische Unterstützungsmaterialien von Bauträgern zurückgreifen?
JA, vorausgesetzt, sie entsprechen den Standards der Weltbank, der Welthandelsorganisation, des Internationalen Währungsfonds und anderen international anerkannten Standards und sind nicht älter als 12 Monate.
Wir erhalten alle Arten von Machbarkeitsstudien und Begleitmaterialien, die von Projektentwicklern erstellt wurden. Diese werden unter verschiedenen Bezeichnungen geführt, wie z. B. Businesspläne, Projektübersichten, Projektzusammenfassungen usw.
42) Für die Projektfinanzierung müssen Machbarkeitsstudien/Architekturkonzepte auf Kosten der Projektentwickler erstellt werden und einen Teil ihres Vermögens darstellen.
Kreditgeber wollen sehen, dass Projektentwickler Kosten tragen und Risiken eingehen. Sie müssen von den Projektideen überzeugt sein, insbesondere im Hinblick auf die von den Kreditgebern zu hinterlegenden Garantien/Sicherheiten.
Das Problem bei dem Versuch, die von Projektentwicklern für die Projektfinanzierung vorgelegten Studien zu bewerten und zu genehmigen, liegt im Wesentlichen darin:
a. Diese Machbarkeitsstudien werden häufig nicht von einer unabhängigen, branchenbezogenen oder qualifizierten Einrichtung durchgeführt.
b. Sie basieren oft nur auf Meinungen und/oder die Entwickler waren emotional in die Erstellung involviert, wodurch die Dokumente voreingenommen sind.
c. Oft sind sie veraltet.
d. Sie wurden nicht in englischer Sprache eingereicht.
e. Finanzdokumente werden selten auf Basis eines Cashflow-Modells mit reinen Umsatzerlösen erstellt, sondern auf Basis eines Projektmodells (Meinungen statt Forschungsergebnisse).
f. Bisher durchgeführte Recherchen enthalten keine Fußnoten, die die verwendeten Quellen angeben.
g. Architektonische Entwürfe entstehen aus emotionalen Gründen und nicht auf Basis von Markt- und Finanzanalysen (oftmals handelt es sich lediglich um unrealistische, ansprechende Bilder/Visualisierungen). Sie werden ohne jegliche Projektgrundlagen erstellt.
h. Die Machbarkeitsformate basieren nicht auf den Kriterien der Weltbank/Welthandelsorganisation/Internationalen Währungsfonds/Europäischen Zentralbank/anderer Verbände, die für die Finanzierung globaler Projekte festgelegt wurden.
Aus diesem Grund – und dies ist einer der Zwecke unserer geplanten Ortsbesichtigungen – können wir den von den Bauträgern vorzulegenden Machbarkeitsnachweis im Einzelfall ermitteln und Sie entsprechend beraten.
Wir werden stets versuchen, so viele der verfügbaren Informationen über die Entwickler aus der Vergangenheit wie möglich zu nutzen, um die Kosten zu reduzieren.
Am Ende muss die Vitala Group alle Machbarkeitsstudien genehmigen und den Investoren unwiderrufliche finanzielle Garantien geben, um die Richtigkeit zu bestätigen.
43) Was ist ein Projektfinanzierungsvertrag und eine Finanzierungsvereinbarung?
Nach Abschluss eines ersten Projektbesuchs und nach Erstellung eines schriftlichen Beobachtungsberichts hat der Auftraggeber/Projektentwickler die Möglichkeit zu entscheiden, ob er/sie/es von der Vitala Group ein Projektdarlehen erhalten möchte (vorausgesetzt, die Vitala Group hat die Projektfinanzierung nicht abgelehnt).
Im Falle einer positiven Rückmeldung wird die Vitala Group anstelle eines Term Sheets einen schriftlichen Projektfinanzierungsvertrag und eine Finanzbeschaffungsvereinbarung (FPA) ausstellen.
Der FPA regelt die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Projektfinanzierungsprozesses und insbesondere die Zahlung der 5%igen Erfolgsgebühr, die an die Vitala Group fällig wird, sobald der Kunde/Projektentwickler das Projektdarlehen erhalten hat.
Der Projektfinanzierungsvertrag regelt Folgendes:
a. Die detaillierten Spezifikationen aller Machbarkeitsstudien/Untersuchungen/Aufgaben
b. Die Bereitstellung eines Projektzeitplans
c. Finanzielle Zahlungspläne
Sobald der Darlehensvertrag und die FPA von beiden Parteien unterzeichnet sind, erstatten wir Ihnen alle im Voraus bezahlten Flugkosten und alle damit verbundenen Kosten, die ausschließlich im Zusammenhang mit dem ersten Projektbesuch entstehen.
44) Sonstige allgemeine Fragen
Wenn wir (in Ausnahmefällen) der Ansicht sind, dass ein Projekt nicht finanziert werden kann, werden wir dies am Ende des Vor-Ort-Besuchs deutlich mitteilen.
In diese Kategorie fallen Projekte, die nicht rentabel erscheinen und nicht „auf eigenen Beinen stehen“ können.
Da wir nur eine Erfolgsprovision erhalten, sind wir nicht daran interessiert, über mögliche kommerzielle Chancen zu spekulieren.
Wir sind selbstverständlich daran interessiert, Projekte zu verfolgen, die kommerzielle Chancen aufzeigen, und diese müssen anhand internationaler Machbarkeitsstandards bewertet werden.
Da wir im Geschäft der Projektfinanzierung tätig sind und zur Reduzierung von Kapitalrisiken Finanzierungssyndikate bilden, werden Sie verstehen, dass unsere Verfahren fair, rechtlich und ethisch korrekt sind und wir kein Interesse an Anträgen haben, die die Notwendigkeit zeitnaher und effizienter Verfahren nicht verstehen.
Sämtliche Mitteilungen werden von uns schriftlich erteilt bzw. bestätigt, um jegliche Zweifel hinsichtlich der Aussagen oder Vereinbarungen der beteiligten Parteien auszuschließen.